enge Zusammenhang zwischen Provokation, Erregung und Tat, der ebenfalls nicht belegbare typische Affektaufbau (kein rechtwinklig einsetzender hochgradiger Affekt), die zielgerichtete Gestaltung des in Etappen verlaufenden Tatgeschehens, ferner die offenbar weitgehend erhaltene Introspektionsfähigkeit des Beschuldigten bei