692 Z 150 f.), deutet darauf hin, dass der Beschuldigte bereits vorher die Tötung von J.________ ins Auge fasste. Demgegenüber gab der Beschuldigte an, die Selbstbeherrschung verloren zu haben: «Sie hat mich seit zwei Jahren beleidigt. Heute Morgen war es mir einfach zu viel und ich konnte es nicht mehr ertragen. Sie hat mich provoziert und es stresste mich immer mehr» (pag. 738 Z 103 ff.; ähnlich pag. 10 Z 186 ff. und pag. 737 Z 97 f.: «Sie machte mir Stress und ich verlor meine Selbstbeherrschung. Ich war eine kurze Zeit Offside»). Diese Aussagen relativierte der Beschuldigte später jedoch wieder (pag.