782 Z 483 ff.). Der Beschuldigte sah sich offenbar aus moralischen und/oder religiösen Gründen dazu verpflichtet, J.________ zu töten: «Ich als Muslim betrüge nie. Ich schlafe nur mit meiner Frau, sonst mit niemandem. Wenn sie mich betrügt[,] werde ich meinen Kopf, meine Nerven und mein Herz verlieren. Wenn ich sie betrüge und sie würde mich dafür töten, würde sie richtig handeln und ich würde ihr verzeihen. Ja[,] sie hat tausend Mal das [R]echt[,] mich zu töten, wenn ich sie betrüge» (pag. 757 Z 126 ff.).