In diesen Aussagen zeigt sich, dass der Beschuldigte auch heute noch die Verantwortung für die Tat nicht übernehmen will, sondern auf andere abzuschieben versucht. Während er im Laufe des Verfahrens die Schuld an der Tat mehrfach dem Opfer zuschob, soll dafür nun das durch «den lieben Gott» (pag. 3820 Z 2 ff.) bestimmte Schicksal hinhalten. Im Ergebnis erachtet die Kammer die Aussage des Beschuldigten, wonach das Messer beim Eingang der Wohnung bereitgelegen habe, nicht als glaubhaft. Vielmehr ist – wie in der Anklageschrift erwähnt – davon auszugehen, dass der Beschuldigte das Messer in der Küche behändigte.