Die Motivation für dieses geänderte Aussageverhalten des Beschuldigten dürfte darin liegen, dass er damit von seiner Schuld für die Tat ablenken will: So gab er denn in der oberinstanzlichen Hauptverhandlung auch an, dass er nichts geplant habe. Vielmehr sei die Tat von jemandem für ihn geplant worden (pag. 3816 Z 38 f.). Es sei Schicksal gewesen (pag. 3818 Z 16 f.). Das könne jedem passieren (pag. 3818 Z 5 f., pag. 3819 Z 42 ff.). In diesen Aussagen zeigt sich, dass der Beschuldigte auch heute noch die Verantwortung für die Tat nicht übernehmen will, sondern auf andere abzuschieben versucht.