Obgleich der Beschuldigte wusste, dass J.________ noch lebte, er ihre Verletzungen und ihren Todeskampf sah, liess er sie weiter leiden. Er sprach mit ihr während sie nach und nach verblutete und erstickte. Währenddessen küsste er sie, da er ihr bei der Heirat versprochen habe, dass er sie küssen werde, wenn sie sterbe (pag. 12 Z 255 f.). Er erfreute sich gar an seiner Tat, fühlte sich erleichtert «[a]ls ob man neu geboren werden würde – als ob man neu zur Welt käme» (pag. 786 Z 624) – und wurde in seinem Glauben bestärkt (pag. 792 Z 847 ff.; pag. 3818 Z 13 ff.).