Die Tiefe dieser Verletzung, die bis auf die Halswirbelsäule reicht, spricht für mehrere Schnittbewegungen, die am Schluss das Gesamtbild der Verletzung Nr. 3 ergaben. Zum Zeitpunkt der Entstehung der Verletzung Nr. 3 wies das Opfer nach dem IRM- Gutachten noch einen funktionierenden Kreislauf auf und war deshalb noch am Leben. Offensichtlich war diese Verletzung die für den Tod des Opfers entscheidende Schnittverletzung: Vorher war das Opfer noch am Leben, nachher kaum mehr. Daran