Verletzung Nr. 1); ‒ eine mit Hautdurchtrennung an der rechten Unterkieferseite (4 cm lang und 0.7 cm weit klaffend; Verletzung Nr. 2) und ‒ eine weitere am Hals (18 cm lang und 5 cm weit klaffend; Verletzung Nr. 3) mit vollständigen Durchtrennungen der rechten inneren Drosselvene, der rechten gemeinsamen Halsschlagader des Kehlkopfes, der vorderen Halsmuskulatur und weiteren Muskeln und Abbrüchen von Knochen (Querfortsatz des 4. Halswirbelkörpers und Knochendefekt am Wirbelgelenk zwischen dem 3. und 4. Halswirkbelkörper).