Aus dem rechtsmedizinischen Gutachten zum Todesfall, erstellt durch das Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern (nachfolgend: IRM; pag. 559 ff.), ergibt sich, dass das Opfer mindestens 16 Schnittverletzungen und eine Stichverletzung aufwies – davon drei im Gesichts- und Halsbereich, zwei an der linken Schultervorderseite sowie mindestens elf an den Händen – sowie eine Stichverletzung am rechten Unterarm hatte. Weiter konnten bei ihm diverse Verletzungen infolge stumpfer Gewalt festgestellt werden (pag. 561). Die an den Händen festgestellten Schnittverletzungen wertete das IRM überwiegend als Abwehrverletzungen (pag.