Diese Darstellung trifft zu. Sie gründet auf den Aussagen des Beschuldigten bei Polizei, Staatsanwaltschaft und der Tatrekonstruktion und stimmt mit den objektiven Beweismitteln (Spurenbild, IRM-Gutachten) überein. Der Beschuldigte gab an, dass er nach dem Betreten des Schlafzimmers auf das Opfer eingestochen habe. Dabei sei dieses zunächst zu Boden gegangen, habe sich wieder erhoben und habe einige kleine Schritte nach hinten gemacht, vielleicht einen Meter. Dann sei es wieder zu Boden gegangen (pag. 762 Z 368 ff.).