Das Opfer ging dann zu Boden. Der Beschuldigte ergriff mit der linken Hand die Haare des am Boden liegenden Opfers, führte den Kopf auf seinen Oberschenkel und führte mit dem Messer in der rechten Hand dem Opfer mehrere Schnittverletzungen am Hals-/Kopfbereich zu (p. 784 sowie Tatrekonstruktion, p. 502 ff.). Diese Schnitte wurden folglich kontrolliert zugefügt (Tatrekonstruktion, p. 502 ff. und p. 785 Z. 592 ff.). Nachweislich sind drei Schnitte im Kopf-/Halsbereich erfolgt, welche zu den in der Anklageschrift aufgeführten Verletzungen führten (p. 561 f., p. 569 f.).