Die Aussagen, dass es dann im Wohnzimmer zum heftigen verbalen Streit kam, bei dem sich beide Ehegatten gegenseitig Vorwürfe machten und sich beleidigten (vgl. p. 757 f. Z. 132 ff.,), sind angesichts der konfliktgeladenen Ehegeschichte glaubhaft (vgl. dazu auch die nachfolgenden Erwägungen zum Tatmotiv, Ziff. 5.5).