13 J.________ Respekt vor ihm und dem Institut der Ehe und drohte ihr – nicht näher spezifizierte – «grosse Probleme» an, sollte sie ihm untreu sein. 8.2.4 Zum Tatablauf Betreffend das engere Tatgeschehen hielt die Vorinstanz folgenden Sachverhalt für erstellt (pag. 3505 f.): Als der Beschuldigte am frühen Morgen ins Haus kam, war das Opfer wach. Die Aussagen, dass es dann im Wohnzimmer zum heftigen verbalen Streit kam, bei dem sich beide Ehegatten gegenseitig Vorwürfe machten und sich beleidigten (vgl. p. 757 f. Z. 132 ff.