Zur Beziehungskonstellation In ihrer schriftlichen Urteilsbegründung zeichnete die Vorinstanz die Beziehungskonstellation zwischen dem Opfer und dem Beschuldigten präzis nach (pag. 3499 ff.). Darauf kann verwiesen werden. Ergänzend ist zu erwähnen, dass sich der Beschuldigte und das Opfer zu einem Zeitpunkt kennenlernten, als der Beschuldigte noch mit einer anderen Frau, O.________, verlobt war (siehe BM 14 6344, pag.