11 an den Stichen gestorben wäre. Überdies habe er das Opfer nicht aus rein egoistischen und/oder fundamentalistischen, religiösen Motiven getötet. Vielmehr habe er gedacht, seine Frau würde ihn betrügen. Es habe sich eine lange und starke Stresssituation an diesem Morgen explosionsartig entladen. Das Gleiche wiederholte er (sinngemäss) vor der Kammer (pag. 3842 f.). Beweisthema ist folglich zum einen die Frage nach dem konkreten Tatvorgehen. Zum anderen gilt es das Motiv des Beschuldigten für die Tat zu eruieren.