3. Argumente der Verteidigung Die Verteidigung zog den in der Berufungserklärung gestellten Antrag auf Verurteilung wegen Totschlags zurück und beantragte einen Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung, da der Beschuldigte nicht skrupellos gehandelt habe (pag. 3843). Zudem sei seine Schuldfähigkeit beeinträchtigt und er leide an einer schweren psychischen Störung, was sich auf die Sanktion auszuwirken habe (pag. 3844 f.).