Das Opfer verstarb schliesslich an den Folgen dieser Verletzungen aufgrund des Eindringens von Luft in das Gefäss[s]ystem mit den Folgen einer Sauerstoffmangelversorgung des Hirns und/oder eines mechanischen Herzpumpversagens. Eventualiter hat der Beschuldigte das Opfer zusätzlich in die Bauchregion rechtsseitig der Wirbelsäule getreten oder geschlagen. Der Beschuldigte handelte vorsätzlich, indem er spätestens beim Betreten des Schlafzimmers, eventuell schon während des Streits, in der Nacht zuvor, am Vorabend oder noch früher beschloss, das Opfer zu töten und dies in die Tat umsetzte.