1. Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird gemäss der Anklageschrift vom 28. Oktober 2018 (pag. 2931 ff.) folgender Sachverhalt zur Last gelegt (Hervorhebungen im Original): Am frühen Morgen (ca. um 05:50 Uhr [anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung korrigiert auf 05:30 Uhr; pag. 3307]) des 6. Februars 2016 befanden sich der Beschuldigte und das Opfer an ihrem Domizil in I.________ und gerieten zunächst in einen verbalen Streit im Wohnzimmer.