8 III. 1. Der A.________ mit Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 21. September 2015 für eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug sei zu widerrufen. 2. Die Kosten des Widerrufsverfahrens seien dem Beschuldigten aufzuerlegen. IV. 1. A.________ sei in den vorzeitigen Strafvollzug zurück zu schicken.