1. In Gutheissung der Berufung sei das Urteil vom 17. Mai 2019 des Regionalgerichts Emmental- Oberaargau (PEN 18 274/275) vollumfänglich aufzuheben (ausgenommen Dispo. Ziffer III, IV und V); 2. Der Beschuldigte sei der vorsätzlichen Tötung (Art. 111 StGB) schuldig zu erklären (Dispo. Ziffer I). 3. Der Beschuldigte sei zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren zu verurteilen. Dabei sei ihm die Dauer der ausgestandenen Untersuchungshaft vom 06.02.2016 bis 02.01.2018 und ferner die Dauer des vorzeitigen Strafvollzuges seit 03.01.2018 an die Strafe anzurechnen (Dispo. Ziffer I.1).