6. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Beschluss vom 11. November 2019 wurde der vom Beschuldigten eingereichte Therapieverlaufsbericht des Forensisch-Psychiatrischen Dienstes der Universität Bern (nachfolgend: FPD) vom 13. September 2019, welcher zu Handen der Be- währungs- und Vollzugsdienste (BVD) erstellt worden war, zu den Akten erkannt. Mit Schreiben vom 21. April 2020 (pag. 3712) wurde der FPD ersucht, einen aktuellen Therapieverlaufsbericht über den Beschuldigten zu erstellen. Des Weiteren wurde bei der M.________ (Justizvollzugsanstalt) (nachfolgend: M.________) ein aktueller Führungsbericht eingeholt (pag.