5 In seiner Stellungnahme zur Eingabe von Rechtsanwalt B.________ wiederholte der Beschuldigte seine früheren Ausführungen und stellte in Aussicht, im Falle einer Abweisung des Gesuchs den Verhandlungstermin vom Juni annullieren zu lassen (pag. 3676). Am 24. März 2020 verfügte die oberinstanzliche Verfahrensleitung mangels des rechtsgenüglichen Nachweises eines erheblich gestörten Vertrauensverhältnisses die Abweisung des Gesuchs um Wechsel der amtlichen Verteidigung (pag. 3678 ff.).