die Anträge, wonach (i) ein forensisch-psychiatrisches Zweitgutachten in Auftrag zu geben sei, (ii) Dr. med. K.________ als Sachverständiger zu befragen sei und (iii) die Hauptverhandlung sei auf späteren Termin nach Erhalt der entsprechenden Gutachten zu verschieben (pag. 3810). Diese Anträge wurden von der Kammer allesamt begründet abgewiesen (pag. 3841).