Mit E-Mail vom 15. Juni 2020 übersandte Rechtsanwalt B.________ der Kammer die vom Amt für Justizvollzug des Kantons Bern erstellte Risikoabklärung des Beschuldigten vom 31. Dezember 2019 (nachfolgend: ROS-Abklärung) zu mit dem Antrag, diese zu den Akten zu erkennen (pag. 3763 ff.). Diesen Antrag hiess die Kammer in der Hauptverhandlung vom 16. Juni 2020 gut. Anlässlich der Hauptverhandlung stellte Rechtsanwalt B.________ die Anträge, wonach (i) ein forensisch-psychiatrisches Zweitgutachten in Auftrag zu geben sei, (ii) Dr. med. K.__