Am 25. November 2019 stellte der Beschuldigte schliesslich die Anträge auf Einvernahme von Dr. med. K.________, auf Edition sämtlicher Einnahmen und Auslagen aus den Strafverfahren des Kantons Bern sowie auf Edition einer detaillierten Leistungserfassung der Staatsanwaltschaft (pag. 3646 f.). Auch diese Anträge wurden mit Beschluss vom 31. Januar 2020 begründet abgewiesen (pag. 3653 ff.). Mit E-Mail vom 15. Juni 2020 übersandte Rechtsanwalt B.__