3. Beweisanträge in oberer Instanz In seiner Berufungserklärung beantragte der Beschuldigte zum einen, es sei ein forensisches Zweitgutachten in Auftrag zu geben, zum anderen, dass ihm eine Frist zwecks Kurzbegründung der Anträge anzusetzen sei (pag. 3559; pag. 3576 f.). Während das zweitgenannte Begehren von der Verfahrensleitung mit Verfügung vom 27. August 2019 ohne Einholung einer Stellungnahme der übrigen Parteien begründet abgewiesen wurde (pag. 3563 ff.), setzte sie diesen betreffend den Antrag auf Erstellung eines Zweitgutachtens Frist zur Stellungnahme.