I.3.). Zudem widerrief das Gericht den dem Beschuldigten mit Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 21. September 2015 für eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug (Ziff. II.1) und auferlegte ihm die Kosten des Widerrufsverfahrens von CHF 300.00 (Ziff. II.2). Weiter legte es die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwalt B.________ auf CHF 40‘342.05 fest und verpflichtete Ersteren dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.___