I.1 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 92‘657.35 und Auslagen von CHF 11‘592.10, insgesamt bestimmt auf CHF 104‘249.45 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung und der Kosten für die unentgeltliche Rechtspflege der Privatklägerschaft; Ziff. I.2) sowie zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 26‘243.10 an die Straf- und Zivilkläger C.________ und E.________ für ihre Aufwendungen im Verfahren (Ziff. I.3.).