1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 17. Mai 2019 erklärte das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht; nachfolgend: Vorinstanz) Error! Reference source not found. (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig des Mordes, begangen am 6. Februar 2016 in I.________, z.N. J.________ (pag. 3450 ff.). Gestützt auf diesen Schuldspruch verurteilte die Vorinstanz den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren (Ziff. I.1 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 92‘657.35 und Auslagen von CHF 11‘592.10, insgesamt bestimmt auf CHF 104‘249.45 (exkl.