1. A.________ wird verurteilt, der Straf- und Zivilklägerin F.________, unter solidarischer Haftung mit D.________, eine Genugtuung von CHF 20'000.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit 24. März 2017 zu bezahlen. Soweit weitergehend wird die Genugtuungsforderung der Straf- und Zivilklägerin F.________ abgewiesen. 2. Die Schadenersatzforderung der Straf- und Zivilklägerin F.________ wird auf den Zivilweg verwiesen. 3. Für die Beurteilung der Zivilklage werden erst- und oberinstanzlich keine Verfahrenskosten ausgeschieden und keine Entschädigungen zugesprochen. IV.