1. Zu einer Freiheitsstrafe von 4 ¼ Jahren (51 Monate). 61 Die ausgestandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft (26.03.2017 bis 09.05.2017 und 05.04.2019 bis 28.07.2020) von insgesamt 526 Tagen wird im Umfang von 526 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Landesverweisung von 9 Jahren. 3. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 18'235.65. 4. Zu 9/10 der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 4'000.00, ausmachend CHF 3'600.00. II.