VIII. Verfügungen Die Kammer verfügt den Verbleib der beiden Beschuldigten in Sicherheitshaft mit separaten Beschlüssen vom 28. Juli 2020. Darauf wird verwiesen (pag. 1703 ff. und pag. 1707 ff.). Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung der erstellten DNA-Profile nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-Profilgesetz). Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V.m.