20. Gesetzliche Grundlagen Der Tatbestand der Vergewaltigung ist eine Katalogtat, die grundsätzlich eine obligatorische Landesverweisung eines Ausländers nach sich zieht (Art. 66a Abs. 1 Bst. h StGB). Das Gericht kann ausnahmsweise von einer Landesverweisung absehen, wenn diese für den Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde und die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung gegenüber den privaten Interessen des Ausländers am Verbleib in der Schweiz nicht überwiegen. Dabei ist der besonderen Situation von Ausländern Rechnung zu tragen, die in der Schweiz geboren oder aufgewachsen sind (Art.