18. Täterkomponenten und konkretes Strafmass Beschuldiger 1 18.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten 1 kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz (pag. 1341, S. 65 der Urteilsbegründung) sowie auf den ausführlichen Bericht der Bewährungs- und Gerichtshilfe Ba- den-Württemberg vom 17. Dezember 2018 (pag. 871 ff.) verwiesen werden. Der Beschuldigte 1 ist weder in seinem Wohnsitzstaat Deutschland noch in der Schweiz vorbestraft. Seit der erstinstanzlichen Urteilseröffnung am 5. April 2019 befindet er sich in Sicherheitshaft.