Die Vergewaltigung erschöpfte sich nicht in der Minimalvariante einer einmaligen vaginalen Penetration. Die beiden Beschuldigten vergingen sich zu zweit und zeitgleich an der Privatklägerin, indem sie gleichzeitig den Vaginal- und Oralverkehr an ihr vollzogen. Sie wechselten sich dabei noch mehrmals ab und benutzten beide kein Kondom. Das Ganze dauerte rund eine halbe Stunde. Aufgrund der zahlenmässigen Überlegenheit, gepaart mit einer körperlichen Übermacht, war die Privatklägerin von allem Anfang an chancenlos mit ihren Abwehrversuchen. Übermässige Gewalt wurde von den Be-