1636 Z. 22). Die Privatklägerin hat also derzeit, über drei Jahre nach der Tat, immer noch Mühe, sich selbst mit dem Geschehenen zu konfrontieren. Eine wirkliche Verarbeitung des Geschehenen scheint ihr noch nicht gelungen zu sein. Insgesamt scheint es in ihrem Leben aber derzeit privat und beruflich gut zu laufen (pag. 1634 Z. 31 ff.). Es ist der Vorinstanz in ihrer Beurteilung beizupflichten, wonach es andere Fälle von Vergewaltigungen gibt, bei denen deutlich schwerere Folgen festzustellen sind. Das Ausmass des verschuldeten Erfolges muss folglich im Vergleich noch als leicht bezeichnet werden.