Die Privatklägerin ist seit Juni 2018 in ambulanter psychotherapeutischer Behandlung und durch die Sexualdelikte massiv belastet. Dabei wird nicht verkannt, dass die Privatklägerin auch noch wegen anderer Themenbereiche in Behandlung ist (Arztzeugnis Dr. med. W.________ vom 29. März 2019 [pag. 909]). Gemäss den Aussagen des Vaters der Privatklägerin anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 3. April 2017, wenige Wochen nach der Tat, soll die Privatklägerin im Allgemeinen ein bisschen zurückhaltender geworden sein, d.h. namentlich sei sie weniger aufgestellt (pag. 197 Z. 218 ff.). In die gleiche