Versuch, aufzustehen (pag. 167 Z. 135). Sie schilderte als sehr glaubhaftes Detail, dass ihr der Beschuldigte 2 bei diesem Versuch auf ihren rechten Fuss gestanden sei, worauf sie wieder aufs Bett gesackt sei (pag. 167 Z. 135 ff.). Die passende Verletzung am rechten Fuss der Privatklägerin wurde durch das IRM festgestellt (pag. 152, pag. 155). Die Privatklägerin sagte auch, sie habe geschrien (pag. 168 Z. 193). Wie oft und wie laut sie schrie, spezifizierte die Privatklägerin nicht. Ob bzw. wie laut sie tatsächlich schrie, muss offengelassen werden. Gehört hatte sie jedenfalls niemand. Vor der Kammer sprach die Privatklägerin ziemlich leise in ih-