So sagte sie ja auch, sie habe keine Chance gehabt gegen zwei Männer (pag. 167 Z. 134 f). Unter den gegebenen Umständen durfte sie sich von der Gegenwehr auch kaum Erfolg erhoffen. Die beiden Beschuldigten waren der Privatklägerin nicht nur zahlenmässig, sondern auch körperlich deutlich überlegen. Die kleine schlanke Privatklägerin (vgl. Foto pag. 154) hatte gegen den Beschuldigten 2, 173 cm gross und 94 kg schwer (pag. 146), und den Beschuldigten 1, 167 cm gross und 109 kg schwer (pag. 134), keine Möglichkeit, sich erfolgreich zu wehren. Sie mussten neben ihrem Körpergewicht wenig Kraft aufwenden, um die Privatklägerin in Position zu halten. Immerhin gelang der Privatklägerin ein