Der Beschuldigte 2 sagte aus, sie hätten gewechselt, weil der Beschuldigte 1 auch gewollt habe (pag. 313 Z. 275 f.), und nach dem Beschuldigten 1 war es, weil sein Glied noch nicht steif war (pag. 270 f. Z. 717 ff.). Nach diesen Aussagen hatte die Privatklägerin dabei keinerlei Mitsprache. Die Privatklägerin hatte in ihrer ersten Einvernahme ausgesagt, jeder habe sie unter zwei Mal mehrmals vaginal penetriert, währendem der andere gleichzeitig seien Penis in ihren Mund gedrückt habe (pag. 167 Z. 169 ff.).