11.7.2 Vorkommnisse nach den sexuellen Handlungen Gewisse Vorkommnisse, die auf das Kerngeschehen im Schlafzimmer der Privatklägerin folgten, wurden bereits im Rahmen der allgemeinen Aussagewürdigung erläutert und in Bezug auf die Glaubhaftigkeit der Aussagen gewürdigt. Im Übrigen kann grundsätzlich auf die zutreffenden Ausführungen zum Ablauf unmittelbar vor der Meldung bei der Polizei, zur Meldung der Tat bei der Polizei und zum Ablauf nach der Tat bzw. nach der Meldung bei der Polizei verwiesen werden (pag. 1311- 1320, S. 35-44 der Urteilsbegründung).