169 Z. 229, Z. 236). Unter anderem schilderte sie von sich aus als irrelevantes Detail, dass die Klavierspieler, die sie beherbergt habe, ihr viele Möbel kaputt gemacht hätten (pag. 169 Z. 229 ff.). Zudem hatte sie offenbar für S.________ auch eine Rumänin zwei bis drei Wochen bei sich wohnen lassen (pag. 182 f. Z. 562 ff. und pag. 190 Z. 927 ff.). K.________ stritt jedoch vehement ab, dass er sie gebeten habe, die Beschuldigten bei sich übernachten zu lassen und dies schon öfters vorgekommen sei (pag. 228 f. Z. 307 ff.). Weshalb die Privatklägerin so etwas sagen sollte, wenn es nicht stimmt, vermochte er jedoch auch nicht zu erklären (pag. 229 Z. 320 ff.).