J.________ sagte ebenfalls aus, die beiden Beschuldigten hätten gesagt, dass sie in drei Stunden an einer Hochzeit spielen sollten (pag. 209 Z. 31) und dass die Privatklägerin Mitleid gehabt habe (pag. 209 Z. 32 f.). Die Privatklägerin sagte ebenfalls aus, dass K.________ sie gefragt habe, ob die beiden Beschuldigten bei ihr übernachten könnten, weil er habe Hotelkosten sparen wollen (pag. 169 Z. 236). Sie vermochte glaubhaft auszuführen, dass dies schon öfters vorgekommen sei, dass sie Leute aus dem N.________ Club nach Hause genommen habe (pag. 169 Z. 229, Z. 236).