_ kann grundsätzlich abgestellt werden. 11.6.3 J.________ J.________ wurde erstmals tatnächst als erste Person bereits Mitte Nachmittag des 24. März 2017 polizeilich einvernommen (pag. 208 ff.). Die Aussagen in dieser nicht parteiöffentlichen Kurzeinvernahme erscheinen nicht vollständig stimmig. Immerhin fällt auf, dass er angab, dass die Privatklägerin von sich aus, aus Mitleid die Beschuldigten mit nach Hause genommen habe, weil diese erklärt hätten, sie müssten in drei Stunden an einer Hochzeit spielen (pag. 209 Z. 31 ff.).