und der Privatklägerin überein. Es gibt auch keine Anhaltspunkte, um an seiner Aussage, seine Tochter sei von ihm noch nie geschlagen worden (pag. 196 Z. 189 f.), zu zweifeln. Von daher erscheint auch seine Aussage zum Vorhalt betreffend Vergewaltigungsvorwurf als Erklärung für die Männerbesuche nachvollziehbar und stimmig (pag. 196 Z. 198 ff.): Sie hatte zwischendurch immer wieder Kollegen dort. Aber deswegen sehe ich überhaupt keinen Grund. Selbst wenn ich sie ‘zäme gschisse’ hätte, wäre das noch lange nicht ein Grund, dass sie so etwas gesagt oder erfunden hätte. Und wie gesagt, Schläge hat sie sowieso noch nie von mir erhalten.