Immerhin stellte er fest, dass die Privatklägerin «ein bisschen komisch» war, um sogleich anzufügen «Aber das hätte ja irgendetwas sein können» (pag. 194 Z. 89 f.), was angesichts der damaligen persönlichen (Lebens- )Situation der Privatklägerin nicht weiter erstaunt. Als die Privatklägerin im Anschluss zu ihm in die Wohnung kam, merkte er allerdings sofort, dass etwas nicht stimmte. Sie habe dann auch zu weinen begonnen (pag. 193 Z. 52 ff.). Im Weiteren räumte er ein, dass er in diesem Moment «gerade der falsche Ansprechpartner»