___ noch parteiöffentlich als Zeugin einvernommen (pag. 932 ff.). Ihre Aussagen zwei Jahre nach dem Ereignis erscheinen im Wesentlichen widerspruchsfrei zu ihren Erstaussagen, zumal Erinnerungslücken eingeräumt wurden und auch die Privatklägerin bezüglich deren Verhalten nicht gerade geschont wurde. So gab H.________ zu Protokoll (pag. 934 Z. 19 f): Ich persönlich als Frau kann mir natürlich nicht erklären wie man zwei wildfremde Männer zu sich nach Hause nimmt. Das finde ich naiv.