288 Z. 105 f.). Als neues, bis anhin nie erwähntes Detail baute er ein, die Privatklägerin sei, als die gesamte Gruppe in deren Wohnung war, immer wieder mit J.________ oder K.________ in den Nebenraum gegangen (pag. 1655 Z. 43 ff.). Damit versuchte er wohl, die Theorie eines Komplotts der drei Personen zu untermalen. Auf Frage, ob die sexuellen Kontakte für alle gleichzeitig zu Ende gewesen seien, meinte er gegenteilig zum Beschuldigten 1, er glaube, er (der Beschuldigte 2) sei vorher fertig gewesen (pag. 1657 Z. 18 f.).