269 Z. 651 f.) und sagte bereits im nächsten Satz, die Privatklägerin sei auf dem Rücken gewesen und der Beschuldigte 2 auf ihr drauf (pag. 269 Z. 657, auch pag. 270 Z. 708). Auch schilderte er an dieser Stelle die Einwilligung der Privatklägerin etwas anders: Sie habe nur «mhm» gemacht und gesagt «komm auf das Bett» (pag. 269 Z. 654).