1656 Z. 28 ff.). Auf Frage, ob die sexuellen Kontakte für alle gleichzeitig zu Ende gewesen seien, meinte er gegenteilig zum Beschuldigten 1, er glaube er (der Beschuldigte 2) sei vorher fertig gewesen (pag. 1657 Z. 18 f.). Der Beschuldigte 1 selbst hatte zu Beginn des Verfahrens ausgesagt, sein Cousin habe in seinem Beisein einen Orgasmus gehabt und sich mit einem schwarzen Handtuch abgewischt. Er sei dann zur Toilette gegangen, um sich abzuwischen (pag. 271 Z. 728 ff.). Im Anschluss sagte er dann aber, als der Beschuldigte 2 gepinkelt habe, seien sie alle raus ins Bad gerannt und hätten sich abgetrocknet (pag. 271 Z. 741 f.).